Freitag, 13 Dezember 2024

Eltern

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte wird zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter für ein Schuljahr gewählt.

Aufgaben des / der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und des / der Vertreters /in sind:
- Zusammentreffen aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter in der Schulpflegschaftsversammlung meist dreimal im Schuljahr.
- Organisatorische Absprachen mit der Lehrerin treffen.
- Erstellen einer Telefonliste in Absprache mit der Lehrerin.
- Auf Wunsch Elternstammtische organisieren.
- Klassenaktivitäten mit der Lehrerin planen.
- Zweimal im Schuljahr zur Klassenpflegschaftsversammlung einladen. Die Themen werden mit der Lehrerin abgesprochen.
- Bei Handlungs- oder Gesprächsbedarf kann der Vorsitzende jederzeit zusätzlich Klassenpflegschaftsversammlungen einberufen.

Die Aktivitäten sind alle auf freiwilliger Basis und bringen häufig Kindern, Eltern und Lehrerinnen viel Freude. Je größer die Kommunikation und der Zusammenhalt unter den Kindern als auch unter den Eltern ist, desto schöner bleibt die Grundschulzeit in Erinnerung.

Aktuell im Schuljahr 2023/2024 engagieren sich folgende Eltern als Vorsitzende oder Stellvertreter:

Klasse  Vorsitzende(r)     Stellvertreter(in)
1a  Frau Kölling  Frau Mosert
1b  Frau Kadiri Frau Peters
1c  Frau Behrendt  Frau Sarıbıyık
2a  Frau Platzek  Frau Wennike
2b  Frau Lange  Frau Reimann
2c  Frau Schwittek  Frau Holtsträter
3a  Herr Hilbk  Frau Pleß-Asser
3b  Frau Bayer  Frau Eschenbacher
3c  Frau Winkelmann  Frau Böhmer
4a  Herr Sieberg  Frau Juznik
4b  Frau Beyer  Frau Pasztak

 

Die Klassenpflegschaften organisieren folgende Veranstaltungen zusammen mit den Klassenpflegschaften der Parallelklassen:

1. Klasse Verpflegung beim Elternsprechtag
2. Klasse   St. Martin
4. Klasse

Bewirtung der Eltern zur Einschulungsfeier

 Die dritten Klassen übernehmen die Realisierung des Projekts "Mein Körper gehört mir".

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden treffen sich meist dreimal im Schuljahr zu Schulpflegschaftsversammlungen. Die StellvertreterInnen nehmen mit beratender Stimme teil. Die Schulleitung soll ebenfalls beratend teilnehmen.

Aufgaben der Schulpflegschaftsversammlung sind:

- die Wahl einer oder eines Vorsitzenden und bis zu drei Vertretern oder Vertreterinnen (meist jedoch nur eine oder einer).
- die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz.
- die Wahl der Elternvertretung für die Fachkonferenzen.

Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/2024:

 

 

 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen:

- Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzende der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden.
- Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
- Der / die Schulpflegschaftsvorsitzende lädt zu den Versammlungen ein und setzt die Tagesordnungspunkte mit Unterstützung der Schulleitung fest.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet eine Broschüre zu Gremien, Wahlen und Elternverbänden an Schulen, welche hier gefunden werden kann.

Kontakt

Jahn.-Gem. Grundschule Bergkamen
Jahnstr. 17
59192 Bergkamen
02306/985850 (Sekretariat)
E-Mail: JahnGSBgk@gmx.de

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